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Die Berner Übereinkunft schützt 1886 Werke über Landesgrenzen hinweg

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Am 9. September 1886 unterzeichneten zehn Staaten die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Autoren genießen seither in jedem Verbandsland die Rechte der Einheimischen, ohne Formalitäten.

Am 9. September 1886 wurde die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst unterzeichnet.12 Unterzeichnet haben sie Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Haiti, Italien, Liberia, Spanien, die Schweiz und Tunesien.2 In Kraft trat sie am 5. Dezember 1887; von den ursprünglichen Unterzeichnern ratifizierte sie damals nur Liberia nicht.2

Den Anstoß gab die Internationale Literarische Vereinigung, die im Juni 1878 in Paris unter dem Vorsitz von Victor Hugo gegründet worden war und 1883 zur ALAI erweitert wurde.2 Auf deren Bitte lud der Schweizer Bundesrat im Dezember 1883 die Regierungen zu einer diplomatischen Konferenz über den Schutz literarischer und künstlerischer Werke ein.2 Nach dem Vertragstext genießen Autoren in den anderen Verbandsländern die Rechte, die diese ihren eigenen Staatsangehörigen gewähren.1 An eine Formalität ist dieser Schutz nicht gebunden.1 Die heutige Fassung schützt ein Werk zu Lebzeiten des Autors und fünfzig Jahre über den Tod hinaus.1

Revidiert wurde die Übereinkunft unter anderem 1908 in Berlin, 1928 in Rom, 1948 in Brüssel, 1967 in Stockholm und 1971 in Paris.13 Für die Pariser Fassung nennt der Vertragstext den 24. Juli 1971, ein Rundschreiben des U.S. Copyright Office den 27. Juli.13 Die Vereinigten Staaten traten erst mit Wirkung zum 1. März 1989 bei.3 Verwaltet wird die Übereinkunft von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO); dasselbe Rundschreiben zählt 182 Vertragsparteien, ohne einen Stand zu nennen.3

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