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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz tritt in Kraft

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Am 1. April 2000 löst das Erneuerbare-Energien-Gesetz das Stromeinspeisungs- gesetz ab: Vorrang im Netz und eine über zwanzig Jahre garantierte Vergütung. Der Anteil erneuerbaren Stroms steigt danach von gut sechs auf über fünfzig Prozent.

Am 1. April 2000 trat in Deutschland das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien in Kraft und löste damit das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 ab.14 Ausgefertigt wurde es am 29. März 2000, verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I auf Seite 305.1

Netzbetreiber mussten Anlagen vorrangig anschließen und den erzeugten Strom vorrangig abnehmen; dafür erhielten die Betreiber eine feste, nach Technik gestaffelte Vergütung, in der Regel über zwanzig Jahre garantiert.24 Das gab den Betreibern eine hohe Investitionssicherheit.4 Die dadurch angestoßenen Investitionen beziffert das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg bis 2020 auf rund 250 Milliarden Euro; über achtzig Länder haben das Modell übernommen.4

Der Anteil erneuerbarer Energien am lag im Jahr 2000 bei gut sechs Prozent,4 2024 bei 54,4 Prozent und 2025 bei 55,1 Prozent.3 Wind und stellen inzwischen über drei Viertel des erneuerbaren Stroms; 2025 entfielen 134 Terawattstunden auf Wind und 91,6 auf Photovoltaik.3 Über alle Sektoren hinweg — Strom, Wärme, Verkehr — deckten erneuerbare Energien 2025 allerdings erst 23,8 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs, im Verkehr nur 8,0 Prozent.3

Die Bundesnetzagentur weist für 2025 einen erneuerbaren Anteil von 58,8 Prozent aus — bezogen auf die Stromerzeugung, nicht auf den Bruttostromverbrauch, an dem sich die Ziele des EEG bemessen.5 Das Fördersystem selbst ist seit 2000 mehrfach umgebaut worden: Größere Anlagen erhalten keine feste Vergütung mehr, sondern eine Marktprämie; bei großen Wind-, Solar- und Biomasseanlagen wird deren Höhe in Ausschreibungen ermittelt; die EEG-Umlage auf den Strompreis entfiel Mitte 2022 zugunsten einer Finanzierung aus dem Bundeshaushalt.2

Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch Deutschland; 2019 nach der Agentur für Erneuerbare Energien, 2024 und 2025 nach AGEE-Stat
2019 2019: 42 % 42 % 2024 2024: 54,4 % 54,4 % 2025 2025: 55,1 % 55,1 %
Position Wert Beleg
2019 42 % [4]
2024 54,4 % [3]
2025 55,1 % [3]

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