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Am 8. September 2023 beschließt der Bundestag das „Heizungsgesetz“

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Am 8. September 2023 beschloss der Bundestag: Neue Heizungen sollen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, im Bestand erst nach der Wärmeplanung. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erhielt 397 zu 275 Stimmen. 2026 beschloss der Bundestag ein Nachfolgegesetz ohne diese Pflicht.

Der Bundestag verabschiedete am 8. September 2023 das sogenannte Heizungsgesetz, eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).12 In namentlicher Abstimmung stimmten 397 Abgeordnete dafür und 275 dagegen, fünf enthielten sich.12 Im Kern sollen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.13 Am 29. September 2023 fand im Bundesrat ein Antrag Bayerns keine Mehrheit, den Vermittlungsausschuss anzurufen; damit war das Gesetz gebilligt.3 Verkündet wurde es am 19. Oktober 2023, in weiten Teilen gilt es seit dem 1. Januar 2024.3

Ab dem 1. Januar 2024 gilt die 65-Prozent-Vorgabe zunächst in Neubaugebieten.2 Für bestehende Gebäude greift sie erst, wenn die Gemeinden ihre Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen und Mitte 2028 in kleinen Kommunen.3 Im Juli 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag per einstweiliger Anordnung vorerst untersagt, das Gesetz zu beschließen.5 Die zweite und dritte Lesung durften nicht mehr in der laufenden Sitzungswoche stattfinden; beantragt hatte das ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion.4

In der Hauptsache wies das Gericht am 23. Juli 2026 den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann einstimmig zurück.5 Es hielt ihn für unzulässig, weil Heilmann die Verletzung seiner Abgeordnetenrechte nicht hinreichend dargelegt habe.5 Nach der Kanzlei GÖRG beschloss der Bundestag am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz.6 Es ersetzt das GEG und setzt ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD um.6 Sein Kernstück ist nach GÖRG die Abschaffung der 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch.6

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