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Gebäudemodernisierungsgesetz streicht 2026 die 65-Prozent-Pflicht

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Am 10. Juli 2026 beschloss der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz, der Bundesrat ließ es am selben Tag passieren. Es streicht die Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen.

Der Bundestag verabschiedete am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).36 Der Bundesrat ließ es am selben Tag passieren, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen.34 In seiner 90. Sitzung nahm der Bundestag dazu eine begleitende Entschließung an.2 Verkündet wurde das Gesetz am 28. Juli 2026.3 Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz.3

Gestrichen ist die Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen.41 Mit ihr fielen die Paragrafen 71, 71b bis 71p und 72 des bisherigen Gesetzes ersatzlos weg.3 Paragraf 71 enthielt die „Anforderungen an eine Heizungsanlage“.5 Wer künftig eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine neue ersetzt, muss ab 2029 zunehmend CO2-arme Brennstoffe nutzen, die sogenannte Biotreppe.4 Was die Eckpunkte der Koalition vom 24. Februar 2026 und die Verständigung zum Mieterschutz vom 30. April 2026 vorsahen, blieb im parlamentarischen Verfahren unverändert.4 Ein Teil der Regelungen, darunter die neue Heizungsregelung, gilt seit dem Tag nach der Verkündung; weitere Stufen folgen 2027, 2028 und 2030.67

Den Referentenentwurf hatten das Wirtschafts- und das Bauministerium am 5. Mai 2026 vorgelegt, am 8. Juni 2026 kam der Regierungsentwurf in den Bundestag.3 Die erste Lesung fand am 11. Juni 2026 statt.1 Die Abstimmung setzte das Parlament zu Beginn der Sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen kurzfristig auf die Tagesordnung; die Opposition stimmte dagegen.1 Am Tag zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren der Fraktion Die Linke gegen das Gesetzgebungsverfahren für unzulässig erklärt.1 Zum Inhalt des Gesetzes äußerte sich das Gericht dabei nicht.3 Klagen gegen das beschlossene Gesetz wurden erwartet.5 Ende September 2026 reichte die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein.8

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