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Am 9. Oktober 2025 beschließt der Bundestag den „Bau-Turbo“ im Baugesetzbuch

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Am 9. Oktober 2025 beschloss der Bundestag den „Bau-Turbo“: Bis Ende 2030 dürfen Gemeinden für den Wohnungsbau vom Baugesetzbuch abweichen. Umweltverbände und Opposition kritisierten das Gesetz, die Regierung nannte keine Zahl erwarteter Wohnungen.

Am 9. Oktober 2025 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, genannt „Bau-Turbo“.15 Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, die Opposition stimmte dagegen.4 Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 18. Juni 2025 beschlossen.1 Der Bundesrat legte am 17. Oktober 2025 keinen Einspruch ein.1 Am 29. Oktober 2025 wurde das Gesetz verkündet, am 30. Oktober trat es in Kraft.1

Kern ist eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch: Mit Zustimmung der Gemeinde darf bis Ende 2030 von dessen Vorschriften abgewichen werden, wenn das Vorhaben dem Wohnungsbau dient und mit nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar ist.2 Die Zustimmung gilt nach drei Monaten als erteilt, wenn die Gemeinde nicht widerspricht; diese Frist war nach Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung von ursprünglich zwei auf drei Monate verlängert worden.3 Die Regelung gilt auch für Nutzungsänderungen bestehender Gebäude zu Wohnzwecken.2

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verzichtete bewusst auf eine Schätzung, wie viele Wohnungen damit entstehen.4 2024 wurden in Deutschland nach der taz nur 251.900 Wohnungen fertiggestellt, weniger als 2023; das Ziel der Ampel-Regierung von 400.000 Wohnungen im Jahr wurde nie erreicht.4 Die Deutsche Umwelthilfe nannte den neuen § 246e einen Rückschritt für Umwelt, Klima und die Mitbestimmungsrechte der Bürger.5 Der grüne Abgeordnete Kassem Taher Saleh sprach von einer „Mogelpackung“, die Bodenspekulation begünstige.4 Der Unionsabgeordnete Jan-Marco Luczak nannte den Bau-Turbo eine Zwischenlösung; Bauvorschriften müssten dauerhaft entschlackt werden.4

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