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Gebäudetyp E: Bund legt am 20. November 2025 Eckpunkte vor

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Justiz- und Bauministerium stellten am 20. November 2025 Eckpunkte für den Gebäudetyp E vor. Ein eigener Vertrag soll erlauben, von den anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, ohne dass das als Mangel gilt.

Am 20. November 2025 stellten das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium Eckpunkte für den Gebäudetyp E vor.12 Der Gebäudetyp E soll helfen, Bauen einfacher, günstiger und schneller zu machen.1 Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht mehr in jedem Fall als Mangel gelten; schließen die Parteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag, bleibt es bei den üblichen Standards.1 Die Bayerische Architektenkammer, die sich selbst als Initiatorin bezeichnet, sah damit erstmals einen rechtssicheren vertraglichen Rahmen in Aussicht.4

Das Vorhaben stammt aus der Ampel-Koalition: Ein Referentenentwurf des Justizministeriums wurde am 29. Juli 2024 veröffentlicht und am 6. November 2024 vom Kabinett beschlossen.1 Mit dem Ende dieser Bundesregierung lag das Verfahren auf Eis.1 Die schwarz-rote Koalition nahm es in ihren Koalitionsvertrag auf; nach der Kanzlei CMS sollte es bis Ende 2026 verabschiedet werden.7 Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sah in den Eckpunkten einen fundamentalen Wandel gegenüber dem Ansatz der Ampel.3 Er bedauerte aber, dass die Abweichung nur im Rahmen eines bestimmten Vertragsmodells möglich sein soll und nicht grundsätzlich für einfaches Bauen gilt.3 Gegenüber Verbrauchern muss nach CMS über Folgen und Risiken mindestens in Textform aufgeklärt werden, unter Unternehmern genügt eine allgemeine Aufklärung.7 Der Baurechtssenat des Bundesgerichtshofs steht dem Vorhaben nach CMS bislang kritisch gegenüber.7 Seine scharfe Kritik galt nach CMS dem Referentenentwurf der Vorgängerregierung vom 29. Juli 2024.7

Am 7. Juli 2026 meldeten das Handelsblatt und dpa-AFX, Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) habe in Berlin gesagt: „Der Gesetzentwurf ist fertig.“58 Der Kabinettsbeschluss sollte nach dem Handelsblatt in der zweiten Jahreshälfte folgen.5 Ein Ratgeber der Bausparkasse Schwäbisch Hall schreibt dagegen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung liege seit dem 8. Juni 2026 im Bundestag.6

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