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Endangered Species Act: Streichung von „harm“ kommt vor Gericht

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Die US-Artenschutzbehörden strichen 2026 die Definition von „harm“, die auch die Zerstörung von Lebensräumen erfasste. Am 9. September 2026 zogen 21 Generalstaatsanwälte dagegen vor Gericht.

Am 14. Juli 2026 veröffentlichten der U.S. Fish and Wildlife Service und der National Marine Fisheries Service eine Regel, mit der sie die Definition von „harm“ aus ihren Vorschriften zum Endangered Species Act streichen.1 Die Regel trat am 14. September 2026 in Kraft.1 Am 9. September 2026 gab die Generalstaatsanwältin von Vermont bekannt, dass sie mit 20 weiteren Generalstaatsanwälten zwei Klagen einreicht.24 Die erste richtet sich gegen die Streichung der Definition.2

Der Fish and Wildlife Service hatte „harm“ 1981 so gefasst, dass auch eine erhebliche Veränderung oder Verschlechterung von Lebensraum darunterfällt, wenn sie Tiere tötet oder verletzt, etwa indem sie Fortpflanzung, Nahrungssuche oder Schutzsuche stört.1 Der Supreme Court bestätigte diese Definition 1995 im Fall Babbitt v. Sweet Home.3 Nach Darstellung der Behörden hielt das Gericht sie damals unter Anwendung der Chevron-Doktrin nur für eine vertretbare, nicht für die beste Auslegung des Gesetzes.1 Nun prüften sie, ob die Regel der „single, best meaning“ des Gesetzes entspricht, und verneinten das.1 Sie strichen die Definition ganz und setzten keine neue an ihre Stelle.1

Die Staaten klagen vor dem Bundesbezirksgericht für den Northern District of California.3 Sie werfen den Behörden vor, sich allein auf die Sicht der drei abweichenden Richter in Sweet Home zu stützen, und nennen die Kehrtwende „a reversal of staggering proportions“.35 Außerdem verstoße die Regel gegen den Administrative Procedure Act und den National Environmental Policy Act.2 Schon am 14. und am 20. Juli 2026 hatten das Environmental Protection Information Center und Defenders of Wildlife gegen die Streichung geklagt.3

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