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Die SEC lässt Bitcoin-Fonds an die Börse

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Am 10. Januar 2024 genehmigt die US-Börsenaufsicht elf börsengehandelte Produkte, die Bitcoin unmittelbar halten. Ihr Vorsitzender schreibt dazu, gebilligt habe die Behörde nichts — sie sehe nur keinen tragfähigeren Weg mehr.

Am 10. Januar 2024 genehmigte die US-Börsenaufsicht SEC „the listing and trading of a number of spot bitcoin exchange-traded product (ETP) shares".1 Der Beschluss umfasste elf Produkte verschiedener Anbieter, unter ihnen Grayscale, iShares und Fidelity.2 Damit konnten Anleger über ein an einer US-Börse notiertes Papier, das Bitcoin selbst hält, an der Kursentwicklung teilhaben, ohne Bitcoin zu kaufen.2

Vorausgegangen war eine lange Reihe von Ablehnungen: Nach eigener Darstellung hatte die Kommission „more than 20 exchange rule filings for spot bitcoin ETPs" abgewiesen.1 Dazu kam ein Urteil des Bundesberufungsgerichts für den District of Columbia vom August 2023.2 Es hielt fest, die Behörde habe „failed to adequately explain its reasoning"1, und erklärte die ungleiche Behandlung gleichartiger Produkte ohne schlüssige Begründung für rechtswidrig: „In the absence of a coherent explanation, this unlike regulatory treatment of like products is unlawful."2

Der Vorsitzende Gary Gensler schrieb, er halte „the most sustainable path forward" für die Zulassung.1 Ausdrücklich hielt er fest, die Entscheidung sei „cabined to ETPs holding one non-security commodity, bitcoin", und mahnte Anleger zur Vorsicht, weil die Behörde Bitcoin damit nicht billige.12 Das Official Monetary and Financial Institutions Forum las den Vorgang als widerwillige Zustimmung einer Aufsicht, die ihre früheren Ablehnungen rechtfertigen musste.3

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