WHO nimmt Pandemieabkommen an, unterschreiben kann es noch keiner
Am 20. Mai 2025 nahm die Weltgesundheitsversammlung nach mehr als drei Jahren Verhandlung das Pandemieabkommen der WHO an. Unterzeichnet werden kann es erst, wenn ein Anhang über das Teilen von Erregern steht; die Frist dafür im Mai 2026 wurde verfehlt.
Am 20. Mai 2025 nahm die 78. Weltgesundheitsversammlung das Pandemieabkommen der WHO an.1,2,4 Tags zuvor hatte der zuständige Ausschuss mit 124 Stimmen, ohne Gegenstimme und bei elf Enthaltungen zugestimmt; im Plenum fiel die Annahme dann im Konsens.1,2 Die USA, die ihren Austritt aus der WHO betrieben, nahmen an der Abstimmung nicht teil.1,5
Verhandelt worden war mehr als drei Jahre lang.2 Es ist das zweite Abkommen nach Artikel 19 der WHO-Verfassung; das erste war 2003 das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.2 Kern ist ein System für den Zugang zu Erregern und den Ausgleich der Vorteile (): Hersteller, die daran teilnehmen, sollen der WHO im Pandemiefall 20 Prozent ihrer laufenden Produktion an Impfstoffen, Medikamenten und Tests für einen raschen Zugang bereitstellen.2,4 Der Streit um den Technologietransfer wurde beigelegt, indem jede Erwähnung eine Fußnote mit dem Zusatz „as mutually agreed“ erhielt; der Transfer bleibt also an die Zustimmung beider Seiten gebunden.4 Medicines Law & Policy nennt das Abkommen weniger ehrgeizig, als zu Beginn der Verhandlungen erhofft.3
Zur Unterschrift liegt das Abkommen erst aus, wenn eine weitere Weltgesundheitsversammlung den PABS-Anhang angenommen hat; in Kraft tritt es nach 60 Ratifikationen.1,2,4 Der Anhang sollte bis zur Versammlung im Mai 2026 fertig sein.3,6 Diese Frist wurde verfehlt: Anfang Mai 2026 einigten sich die Mitgliedstaaten, weiter zu verhandeln.6 Am 19. Mai beschloss die Weltgesundheitsversammlung, das Ergebnis im Mai 2027 oder auf einer Sondersitzung 2026 zu beraten.7 Im Juli begann die verlängerte Verhandlungsrunde; die Afrikanische Gruppe und die EU legten dabei verschiedene Modelle für den Zugang zu Erregerproben vor.8 Eine achte Runde folgte im September, eine neunte ist für November 2026 angesetzt.9 Unterzeichnen kann das Abkommen damit bislang kein Staat.6,7
Siehe auch
- Die Weltgesundheitsversammlung erklärt die Pocken für ausgerottet 1980 Dieselbe Versammlung 45 Jahre früher: Damals erklärte sie eine Seuche für beendet, diesmal regelt sie die nächste.
- Albert Alexander erhält 1941 als erster bekannter Patient Penicillin 1941 1941 ging der Vorrat aus; der PABS-Anteil soll im Pandemiefall einen Teil der Produktion sichern.
Hierher verwiesen
- WHO-Austritt der USA: 2026 wirksam, Beiträge bleiben unbezahlt 2026 Vier Monate nach der Austrittserklärung beschloss die Weltgesundheitsversammlung das Pandemieabkommen.
- IGV-Änderungen treten 2025 in Kraft – mit neuer Pandemie-Notlage 2025 Der zweite Teil desselben Vorhabens; sein PABS-Anhang war beim Inkrafttreten noch offen.