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IGV-Änderungen treten 2025 in Kraft – mit neuer Pandemie-Notlage

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Am 19. September 2025 traten die 2024 beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften in Kraft. Sie führen eine Alarmstufe oberhalb der Notlage von internationaler Tragweite ein; elf Vertragsstaaten lehnten sie ab.

Am 19. September 2025 traten die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in Kraft.23 Die Weltgesundheitsversammlung hatte sie am 1. Juni 2024 beschlossen.2 Die Vorschriften regeln die Rechte und Pflichten von 196 Vertragsstaaten, darunter alle 194 Mitgliedstaaten der WHO.1 Neu ist eine zusätzliche Alarmstufe, die Pandemie-Notlage, oberhalb der gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite ().12

Außerdem sehen die Änderungen eine nationale IGV-Behörde vor, die die Umsetzung im jeweiligen Staat koordiniert.13 Dazu kommen Bestimmungen, die den Zugang zu medizinischen Produkten und zu Finanzierung nach den Grundsätzen von Gerechtigkeit und Solidarität stärken sollen.1 Der Völkerrechtler Gian Luca Burci nennt die Änderungen begrenzt und zurückhaltend, hält aber für möglich, dass sie die Vorschriften wirksamer machen.2

Elf Vertragsstaaten haben die Änderungen von 2024 abgelehnt, darunter Deutschland, Österreich, die Niederlande und die USA.12 Für sie gelten die früheren Fassungen weiter, doch eine Ablehnung kann jederzeit zurückgenommen werden.1 Ein Teil der Ablehnungen, etwa die Brasiliens, Kanadas und Deutschlands, ist nach Burci ausdrücklich vorläufig und soll Zeit für die Zustimmung der Parlamente verschaffen.2 Die Ablehnungen Argentiniens, Israels, Italiens und der USA hält er dagegen für politisch begründet.2 Neben den geänderten Vorschriften verhandeln die Mitgliedstaaten über einen Anhang zum Pandemieabkommen, das den Zugang zu Erregern und den Ausgleich der Vorteile regeln soll.1

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