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Konstantin bindet 332 die Kolonen an Hof und Grundherrn

Belegt durch 4 unabhängige Quellen

ZeitalterAltertum

Zuletzt geändert am

Ein Gesetz Kaiser Konstantins von 332 verpflichtete jeden, einen fremden Kolonen an seinen Herkunftsort zurückzubringen und für ihn Kopfsteuer zu zahlen. Kolonen, die fliehen wollten, sollten wie Sklaven in Ketten gelegt werden.

Kaiser Konstantin erließ 332 ein Gesetz über die , das nur im Codex Theodosianus überliefert ist.24 Die Forschung behandelte sie lange als älteste kaiserliche Konstitution zum Kolonat.2 Wer einen Kolonen aufnahm, der einem anderen gehörte, musste ihn an seinen Herkunftsort zurückbringen und für die Zeit des Aufenthalts dessen Kopfsteuer zahlen.4 Kolonen, die eine Flucht planten, sollten wie Sklaven in Ketten gelegt werden, damit eine Sklavenstrafe sie zwinge, die Pflichten freier Menschen zu erfüllen.4 Damit standen Kolonen auf privatem Land unter fremder Gewalt, sie konnten zurückgeholt werden, und für sie war Steuer zu zahlen.1

Für Kolonen auf kaiserlichen Gütern ist das Rückholrecht schon für 319 belegt.1 Die Grundsteuer für das Land eines Kolonen zahlte der Grundherr; die Kopfsteuer schuldete der Kolone, auch wenn der Herr sie zunächst entrichtete und von ihm zurückforderte.3 Smiths Dictionary of Greek and Roman Antiquities erklärt mit dieser Steuerpflicht, warum die Kolonen für den Staat so wichtig waren und ihr Stand nicht ohne seine Zustimmung geändert werden konnte.3 Tarozzi nennt das Gesetz den ersten klaren Beleg dafür, dass Kolonen, oder zumindest einige, an ihre Höfe und ihre Grundherren gebunden waren.4 Ausdrücklich als erblich erwähnt wird die Bindung erstmals in einem Gesetz des Kaisers Valens von 365.4

Woher das Kolonat kommt, beantwortet die Forschung verschieden.123 Sirks verlegt seine Entstehung als Einrichtung in die Zeit Diokletians2 und verbindet sie mit einem Reskript von 293/94.1 Als Vorbild sieht er den Paramonè-Vertrag, der in Ägypten schon im 1. Jahrhundert n. Chr. üblich war: Jemand begab sich in die Gewalt eines anderen, der dafür seine Schulden einschließlich der Steuern beglich.2 Eine ältere Ansicht, die Smiths Lexikon wiedergibt, führte das Kolonat dagegen auf die Ansiedlung germanischer Völker innerhalb der Reichsgrenzen zurück.3

Siehe auch