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ICD-6 vereint 1948 Krankheiten und Todesursachen in einer Liste

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Im April 1948 nimmt die Sechste Revisionskonferenz in Paris eine Liste an, die erstmals Krankheiten und Todesursachen gemeinsam ordnet. Mit ihr übernimmt die Weltgesundheitsorganisation die Klassifikation.

Vom 26. bis 30. April 1948 tagte in Paris die Konferenz zur Sechsten Revision der internationalen Listen der Krankheiten und Todesursachen, und die Delegierten aus neunundzwanzig Ländern stimmten der neuen Liste einstimmig zu.1 Die Konferenz nahm die International Classification of Diseases, Injuries and Causes of Death an, die ein Expertenausschuss ausgearbeitet hatte; damit entstand die ICD-6 der Weltgesundheitsorganisation.2 Mit der Sechsten Revision übernahm die WHO die Verantwortung für diese und alle künftigen Revisionen.3

Den Auftrag hatte 1946 die Internationale Gesundheitskonferenz in New York der Interimskommission der WHO erteilt, die erst 1948 gegründet wurde.2 Ein Komitee in den USA hatte bis Februar 1946 den Entwurf einer statistischen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen vorgelegt.1 Im Januar 1947 setzte die Interimskommission den Expertenausschuss für die Vorbereitung ein.1 Neu war, dass die Liste Krankheiten und Todesursachen in einer einzigen Klassifikation zusammenführte.13 Eine gemeinsame Liste sollte erstmals erlauben, Krankheits- und Sterbestatistiken auf derselben Grundlage zu vergleichen.1 Die Zahl der Kategorien stieg dabei auf 1010.3

Von 1900 bis 1948 hatten die Revisionskonferenzen auf Einladung der französischen Regierung in Paris getagt.3 Von nun an sollten die Revisionen zu den Aufgaben der Weltgesundheitsorganisation gehören.1 Die WHO-Regulations No. 1 über die Nomenklatur der Krankheiten und Todesursachen wurden am 24. Juli 1948 in Genf geschlossen und traten am 1. Januar 1950 in Kraft.4 Nach ihnen sind die ICD und die internationalen Regeln für die Todesursachen für die Staaten verbindlich, sofern sie keinen förmlichen Vorbehalt einlegen.3 1948 nahmen die Mitgliedstaaten der WHO zudem die ärztliche Todesbescheinigung und die internationalen Regeln zur Bestimmung des Grundleidens an.3

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