--- id: reichstagsbrand-1933 title: 'Reichstagsbrand: Tags darauf werden Grundrechte ausgesetzt' date: '1933-02-27' datePrecision: day dateSources: - s1 - s5 summary: >- Am Abend des 27. Februar 1933 brannte der Berliner Reichstag. Schon am nächsten Tag setzte die Reichstagsbrandverordnung zentrale Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft; wer das Feuer legte, ist bis heute umstritten. themeId: theme-notstand-ohne-ende wikidata: - id: Q153992 name: Reichstagsbrand - id: Q696629 name: Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat seeAlso: - id: grundgesetz-1949 note: >- Sechzehn Jahre später eine Verfassung, deren Grundrechte keine Verordnung mehr aussetzen kann. - id: menschenrechtserklaerung-1948 note: >- Nach Jahren entzogener Rechte erklären die Vereinten Nationen Rechte, die über jedem Staat stehen sollen. verification: verified sources: - key: s1 title: '27. Februar 1933: Reichstagsbrand in Berlin' publisher: Deutscher Bundestag url: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-kalenderblatt-reichstagsbrand-934664 accessedAt: '2026-10-13' - key: s2 title: '23. Dezember 1933: Urteil des Reichsgerichts im Reichstagsbrandprozess' publisher: Bundesarchiv url: https://www.bundesarchiv.de/themen-entdecken/online-entdecken/geschichtsgalerien/23-dezember-1933-urteil-des-reichsgerichts-im-reichstagsbrandprozess/ accessedAt: '2026-10-13' - key: s3 title: 'Reichstagsbrand: Auf dem Weg in die Diktatur' publisher: Bundeszentrale für politische Bildung url: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/265402/reichstagsbrand-auf-dem-weg-in-die-diktatur/ accessedAt: '2026-10-13' - key: s4 title: >- Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83) publisher: Universität Bern, Datenbank Deutsche Normen url: https://www.servat.unibe.ch/dns/RGBl_1933_I_83_VO_Volk_Staat.html accessedAt: '2026-10-13' - key: s5 title: The Reichstag Fire publisher: United States Holocaust Memorial Museum url: https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/article/the-reichstag-fire accessedAt: '2026-10-13' - key: s6 title: Die „Schutzhaft“ publisher: Deutsches Historisches Museum (LeMO) url: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung/schutzhaft accessedAt: '2026-10-13' disputed: - claim: Täterschaft beim Reichstagsbrand positions: - value: >- Einzeltäter van der Lubbe, die Nationalsozialisten nutzten den Brand nur aus source: s3 - value: >- Die Nationalsozialisten legten den Brand selbst und schoben van der Lubbe vor source: s1 stand: forschung-offen provenance: origin: recherche model: beschaffer:sonnet createdBy: '/research (manuell, Thema: Reichstagsbrand 1933)' reviewedBy: research reviewedAt: '2026-10-13' --- In den Abendstunden des 27. Februar 1933 stand der Berliner Reichstag in Flammen; im Plenarsaal barsten die Glasscheiben der Kuppel.[^s1][^s5] Noch in der Tatnacht nahm die Polizei im Gebäude den Niederländer Marinus van der Lubbe fest, einen bekennenden Anarchisten und Anhänger eines Rätesystems; er gestand sofort.[^s3][^s1] Die Regierung aus Nationalsozialisten und Deutschnationalen beschuldigte dennoch die Kommunisten, obwohl der Ursprung des Feuers bis heute ungeklärt ist.[^s5] Am Tag nach dem Brand unterschrieb Reichspräsident Hindenburg die Notverordnung „zum Schutz von Volk und Staat“, gestützt auf Artikel 48 der Reichsverfassung und begründet mit der „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“.[^s1][^s4] Sie setzte die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Weimarer Verfassung „bis auf weiteres“ außer Kraft, darunter die Freiheit der Person sowie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.[^s4][^s1] Die Verordnung erlaubte, politische Gegner ohne konkrete Anklage festzunehmen, Organisationen aufzulösen und Veröffentlichungen zu unterdrücken.[^s5] Sofort begannen Massenverhaftungen, vor allem kommunistischer Funktionäre und Reichstagsabgeordneter.[^s1][^s3] Die Verordnung war die formaljuristische Grundlage der „Schutzhaft“, mit der sich die Gestapo einen Raum staatlicher Willkür außerhalb jeder rechtsstaatlichen Bindung schuf; Ende Juli 1933 saßen mehr als 26.000 Menschen in Schutzhaft.[^s6] Der damit geschaffene Ausnahmezustand wurde bis 1945 nicht aufgehoben.[^s1][^s5] Im Reichstagsbrandprozess vom 21. September bis zum 23. Dezember 1933 standen neben van der Lubbe der Vorsitzende der KPD-Reichstagsfraktion Ernst Torgler und die bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitroff, Blagoj Popoff und Wassil Taneff vor dem Reichsgericht.[^s2] Die Mitangeklagten wurden mangels Beweisen freigesprochen; van der Lubbe wurde zum Tode verurteilt und am 10. Januar 1934 hingerichtet.[^s1][^s2] Im Dezember 2007 stellte die Bundesanwaltschaft fest, dass das Urteil gegen ihn aufgehoben ist.[^s3][^s2] Wer den Brand gelegt hat, ist bis heute umstritten.[^s3][^s5] Nach dem Krieg setzte sich zunächst die Ansicht durch, die Nationalsozialisten hätten den Brand selbst gelegt und van der Lubbe vorgeschoben;[^s1] Fritz Tobias und Hans Mommsen prägten dagegen die These, das Feuer sei den Nationalsozialisten zwar gelegen gekommen, sie hätten aber mit Planung und Hergang nichts zu tun gehabt.[^s3] Zweifel an dieser Einzeltäter-These richten sich vor allem darauf, dass der sehbehinderte van der Lubbe in kurzer Zeit an vielen Stellen Feuer gelegt haben soll.[^s3] Ende der Datei: 6 Quellen.