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  "id": "reichstagsbrand-1933",
  "title": "Reichstagsbrand: Tags darauf werden Grundrechte ausgesetzt",
  "date": "1933-02-27",
  "summary": "Am Abend des 27. Februar 1933 brannte der Berliner Reichstag. Schon am nächsten Tag setzte die Reichstagsbrandverordnung zentrale Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft; wer das Feuer legte, ist bis heute umstritten.",
  "body": "In den Abendstunden des 27. Februar 1933 stand der Berliner Reichstag in Flammen; im Plenarsaal barsten die Glasscheiben der Kuppel.[^s1][^s5] Noch in der Tatnacht nahm die Polizei im Gebäude den Niederländer Marinus van der Lubbe fest, einen bekennenden Anarchisten und Anhänger eines Rätesystems; er gestand sofort.[^s3][^s1] Die Regierung aus Nationalsozialisten und Deutschnationalen beschuldigte dennoch die Kommunisten, obwohl der Ursprung des Feuers bis heute ungeklärt ist.[^s5]\n\nAm Tag nach dem Brand unterschrieb Reichspräsident Hindenburg die Notverordnung „zum Schutz von Volk und Staat“, gestützt auf Artikel 48 der Reichsverfassung und begründet mit der „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“.[^s1][^s4] Sie setzte die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Weimarer Verfassung „bis auf weiteres“ außer Kraft, darunter die Freiheit der Person sowie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.[^s4][^s1] Die Verordnung erlaubte, politische Gegner ohne konkrete Anklage festzunehmen, Organisationen aufzulösen und Veröffentlichungen zu unterdrücken.[^s5] Sofort begannen Massenverhaftungen, vor allem kommunistischer Funktionäre und Reichstagsabgeordneter.[^s1][^s3] Die Verordnung war die formaljuristische Grundlage der „Schutzhaft“, mit der sich die Gestapo einen Raum staatlicher Willkür außerhalb jeder rechtsstaatlichen Bindung schuf; Ende Juli 1933 saßen mehr als 26.000 Menschen in Schutzhaft.[^s6] Der damit geschaffene Ausnahmezustand wurde bis 1945 nicht aufgehoben.[^s1][^s5]\n\nIm Reichstagsbrandprozess vom 21. September bis zum 23. Dezember 1933 standen neben van der Lubbe der Vorsitzende der KPD-Reichstagsfraktion Ernst Torgler und die bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitroff, Blagoj Popoff und Wassil Taneff vor dem Reichsgericht.[^s2] Die Mitangeklagten wurden mangels Beweisen freigesprochen; van der Lubbe wurde zum Tode verurteilt und am 10. Januar 1934 hingerichtet.[^s1][^s2] Im Dezember 2007 stellte die Bundesanwaltschaft fest, dass das Urteil gegen ihn aufgehoben ist.[^s3][^s2]\n\nWer den Brand gelegt hat, ist bis heute umstritten.[^s3][^s5] Nach dem Krieg setzte sich zunächst die Ansicht durch, die Nationalsozialisten hätten den Brand selbst gelegt und van der Lubbe vorgeschoben;[^s1] Fritz Tobias und Hans Mommsen prägten dagegen die These, das Feuer sei den Nationalsozialisten zwar gelegen gekommen, sie hätten aber mit Planung und Hergang nichts zu tun gehabt.[^s3] Zweifel an dieser Einzeltäter-These richten sich vor allem darauf, dass der sehbehinderte van der Lubbe in kurzer Zeit an vielen Stellen Feuer gelegt haben soll.[^s3]",
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      "title": "23. Dezember 1933: Urteil des Reichsgerichts im Reichstagsbrandprozess",
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