--- id: rundfunkbeitrag-2013 title: 'Rundfunkbeitrag 2013: Die Wohnung zählt, nicht mehr das Gerät' date: '2013-01-01' datePrecision: day dateSources: - s1 - s2 summary: >- Am 1. Januar 2013 ersetzt der Rundfunkbeitrag je Wohnung die gerätebezogene Rundfunkgebühr. Anlass ist, dass Computer und Smartphones die Frage, wer ein Empfangsgerät bereithält, gegenstandslos gemacht haben. themeId: theme-auftrag-und-beitrag verification: verified sources: - key: s1 title: Rundfunkbeitrag — Stand der Diskussion (WD 10 - 3000 - 005/13) publisher: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages url: https://www.bundestag.de/resource/blob/411742/ac1a43b1908cf979e420b018a435e9e7/wd-10-005-13-pdf-data.pdf accessedAt: '2026-09-23' - key: s2 title: Rundfunkbeitrag / Rundfunkgebühren publisher: Bundeszentrale für politische Bildung url: https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/medienpolitik/500718/rundfunkbeitrag-rundfunkgebuehren/ accessedAt: '2026-09-23' - key: s3 title: >- Rundfunkbeitrag für die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß (Pressemitteilung Nr. 59/2018) publisher: Bundesverfassungsgericht url: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html accessedAt: '2026-09-23' - key: s4 title: Einzelhändler prüfen Klage gegen Rundfunkbeitrag publisher: heise online url: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Einzelhaendler-pruefen-Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-1781465.html accessedAt: '2026-09-23' - key: s5 title: >- GEZ 2.0 im Überblick: Rundfunkbeitrag, Betriebsstättenabgabe und Haushaltsabgabe ab 2013 publisher: akademie.de url: https://www.akademie.de/de/wissen/rundfunkbeitrag-2013-betriebsstaettenabgabe accessedAt: '2026-09-23' provenance: origin: recherche reviewedBy: research reviewedAt: '2026-09-23' seeAlso: - id: vox-haus-1923 note: >- Neunzig Jahre zuvor begann dieselbe Finanzierung als Gebühr für ein Gerät — mit null angemeldeten Hörern. - id: rundfunkurteil-1961 note: >- Wieder entscheidet Karlsruhe, wie der Rundfunk gebaut sein darf; 1961 ging es um den Staat, 2018 um das Geld. - id: reformstaatsvertrag-2025 note: >- Der Beitrag blieb, die Frage nach dem Umfang dessen, was er bezahlt, kam zwölf Jahre später. - id: medienstaatsvertrag-2020 note: >- Dieselbe Begründung, eine Ebene höher: Wo das Gerät nichts mehr unterscheidet, muss die Ordnung anders anknüpfen. --- Am 1. Januar 2013 trat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft; mit ihm wurde die gerätebezogene Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag für Wohnungen und Betriebsstätten abgelöst.[^s1][^s2] Seither gilt ein einheitlicher Beitrag je Haushalt.[^s2] Der monatliche Grundbetrag blieb mit 17,98 Euro unverändert.[^s5] Bis dahin war eine Grundgebühr für das Bereithalten eines Radios und eine Fernsehgebühr für ein Fernsehgerät fällig, gleich ob es genutzt wurde.[^s1] Seit 2007 zählten auch internetfähige Rechner als „neuartige Empfangsgeräte“.[^s1] Weil Fernsehen über das Internet inzwischen fast überall möglich war, galt die Anknüpfung an das Gerät als nicht mehr zeitgemäß; zugleich entfiel der Beauftragtendienst, der an der Wohnungstür nachgeprüft hatte.[^s1] Wer bisher nur ein Radio oder einen Rechner angemeldet hatte, zahlte statt 5,76 Euro nun 17,98 Euro.[^s2] Gegen die neue Abgabe klagten unter anderem ein Jurist und Unternehmen wie die Drogeriekette Rossmann.[^s1] Der Handelsverband Deutschland ließ die Verfassungsmäßigkeit prüfen, und Kritiker hielten den Beitrag für eine Steuer, für die die Länder nicht zuständig seien.[^s4][^s1] Rossmann klagte vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Sixt zeigte sich klagebereit.[^s1][^s4] Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18. Juli 2018, die Beitragspflicht sei im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar: Der Vorteil liege in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen, und die Wohnung sei der Ort, an dem das typischerweise geschehe.[^s3] Einen Beitrag und keine Steuer sah das Gericht darin.[^s3] Mit dem Grundgesetz unvereinbar war allein, dass für eine Zweitwohnung ein weiterer Beitrag fällig wurde; die Länder mussten das bis zum 30. Juni 2020 neu regeln.[^s3] Ende der Datei: 5 Quellen.