# Konflikte: Epoche „Als Gewalt ein Rechtsmittel war“ > Teil: 5 von 33 Einträgen im Bereich, jeder als Block mit seinen Querverweisen. Hinauf: https://footnoted.net/de/konflikte/llms.txt Querverweise je Block: vollständig, aus allen Bereichen, in beide Richtungen. Gekappt sind nur eingehende ab dem elften, und dann steht es im Block. Adressen: ein Eintrag als Volltext unter https://footnoted.net/de//eintrag/.md, als Daten mit Quellen unter …/.json. Die stabile Adresse eines Eintrags ist seine .md; sein Block kann umziehen, wenn die Datei sich teilt. Wo er steht, sagt das Feld verzeichnis in der .json des Eintrags. Lizenz: CC BY 4.0. Wer daraus zitiert oder zusammenfasst, nennt „Footnoted — footnoted.net“ und verlinkt die verwendeten Einträge. Bedingungen: https://footnoted.net/de/lizenz/ ## Epoche: Als Gewalt ein Rechtsmittel war ### Thema: Das Verbot der Selbsthilfe #### Cáin Adomnáin schützt Frauen, Kinder und Geistliche vor Gewalt konflikte/cain-adomnain-birr-697 · 697 · belegt · 3 Quellen Volltext: https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/cain-adomnain-birr-697.md Im Jahr 697 verkündet Adomnán, Abt von Iona, auf einer Versammlung in Birr die Cáin Adomnáin. Wer eine Frau tötet, soll sterben, und wer bei Gewalt gegen ein Kind nur zusieht, zahlt wie der Täter. 91 Bürgen aus Irland, Dál Riata und dem Land der Pikten stehen dafür ein. Verweist auf: - [Konzil von Charroux belegt Gewalt gegen Wehrlose mit dem Bann](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#konzil-von-charroux-989) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/konzil-von-charroux-989.md) Begründung: Knapp drei Jahrhunderte später stellt ein Konzil in Aquitanien dieselben Wehrlosen unter den Kirchenbann. - [Zwölf Staaten unterzeichnen die erste Genfer Konvention](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-regeln-fuer-den-krieg/llms.txt#genfer-konvention-1864) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/genfer-konvention-1864.md) Begründung: Das Gesetz wird im Rückblick eine „Genfer Konvention“ genannt; hier steht die Konvention selbst. - [Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#mainzer-reichslandfriede-1235) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/mainzer-reichslandfriede-1235.md) Begründung: Auch der Landfriede schützt ausdrücklich die, die keine Waffen tragen — Frauen, Geistliche, Bauern, Kaufleute. Hierher verwiesen von: - [Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#mainzer-reichslandfriede-1235) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/mainzer-reichslandfriede-1235.md) Begründung: Auch dort stehen die, die keine Waffen tragen, unter besonderem Schutz. #### Konzil von Charroux belegt Gewalt gegen Wehrlose mit dem Bann konflikte/konzil-von-charroux-989 · 989 · belegt · 4 Quellen Volltext: https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/konzil-von-charroux-989.md Im Jahr 989 bedroht ein Konzil in der Abtei Charroux jeden mit dem Kirchenbann, der Kirchen ausraubt, Armen das Vieh nimmt oder unbewaffnete Geistliche schlägt. Ob der Gottesfriede damit begann oder schon 975 in Le Puy, stellen die Quellen verschieden dar. Verweist auf: - [Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#ewiger-landfriede-1495) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/ewiger-landfriede-1495.md) Begründung: Fünf Jahrhunderte später verbietet das Reich die Fehde selbst, statt nur ihre Opfer zu schützen. - [Zwölf Staaten unterzeichnen die erste Genfer Konvention](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-regeln-fuer-den-krieg/llms.txt#genfer-konvention-1864) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/genfer-konvention-1864.md) Begründung: Dieselbe Frage — wer im Kampf nicht getroffen werden darf —, diesmal als Vertrag zwischen Staaten. Hierher verwiesen von: - [Cáin Adomnáin schützt Frauen, Kinder und Geistliche vor Gewalt](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#cain-adomnain-birr-697) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/cain-adomnain-birr-697.md) Begründung: Knapp drei Jahrhunderte später stellt ein Konzil in Aquitanien dieselben Wehrlosen unter den Kirchenbann. - [Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#mainzer-reichslandfriede-1235) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/mainzer-reichslandfriede-1235.md) Begründung: Der kirchliche Gottesfriede, dem die weltlichen Landfrieden folgten. #### Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht konflikte/mainzer-reichslandfriede-1235 · 15. August 1235 · belegt · 4 Quellen Volltext: https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/mainzer-reichslandfriede-1235.md Im August 1235 erlässt Kaiser Friedrich II. in Mainz einen Landfrieden, erstmals auch auf Deutsch und ohne Frist. Die Fehde bleibt erlaubt, aber erst, wenn eine Klage vor Gericht nichts erbracht hat. Verweist auf: - [Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#ewiger-landfriede-1495) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/ewiger-landfriede-1495.md) Begründung: 260 Jahre später wird die Fehde, die hier an ein Urteil gebunden wird, ganz verboten. - [Konzil von Charroux belegt Gewalt gegen Wehrlose mit dem Bann](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#konzil-von-charroux-989) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/konzil-von-charroux-989.md) Begründung: Der kirchliche Gottesfriede, dem die weltlichen Landfrieden folgten. - [Die Goldene Bulle legt fest, wer den König wählt](https://footnoted.net/de/politik/epoche/epoch-herrschaftsbindung/llms.txt#goldene-bulle-1356) (Bereich Politik) · [Volltext](https://footnoted.net/de/politik/eintrag/goldene-bulle-1356.md) Begründung: Zwischen Mainz und Worms verbietet die Goldene Bulle die unrechte Fehde. - [Cáin Adomnáin schützt Frauen, Kinder und Geistliche vor Gewalt](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#cain-adomnain-birr-697) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/cain-adomnain-birr-697.md) Begründung: Auch dort stehen die, die keine Waffen tragen, unter besonderem Schutz. Hierher verwiesen von: - [Cáin Adomnáin schützt Frauen, Kinder und Geistliche vor Gewalt](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#cain-adomnain-birr-697) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/cain-adomnain-birr-697.md) Begründung: Auch der Landfriede schützt ausdrücklich die, die keine Waffen tragen — Frauen, Geistliche, Bauern, Kaufleute. - [Egerer Landfriede verbietet 1389 alle Städtebünde](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#egerer-landfriede-1389) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/egerer-landfriede-1389.md) Begründung: Ein früherer Reichslandfriede, der die Fehde an ein vorheriges Gerichtsurteil band. #### Egerer Landfriede verbietet 1389 alle Städtebünde konflikte/egerer-landfriede-1389 · 5. Mai 1389 · belegt · 5 Quellen · Wikidata Q1304284 Volltext: https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/egerer-landfriede-1389.md Am 5. Mai 1389 verkündete König Wenzel in Eger einen Landfrieden, der alle Städtebünde verbot. Er beendete den süddeutschen Städtekrieg zum Nachteil der Städte. Verweist auf: - [Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#mainzer-reichslandfriede-1235) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/mainzer-reichslandfriede-1235.md) Begründung: Ein früherer Reichslandfriede, der die Fehde an ein vorheriges Gerichtsurteil band. - [Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#ewiger-landfriede-1495) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/ewiger-landfriede-1495.md) Begründung: Gut hundert Jahre später verbot das Reich die Fehde ohne zeitliche Frist. - [Die Goldene Bulle legt fest, wer den König wählt](https://footnoted.net/de/politik/epoche/epoch-herrschaftsbindung/llms.txt#goldene-bulle-1356) (Bereich Politik) · [Volltext](https://footnoted.net/de/politik/eintrag/goldene-bulle-1356.md) Begründung: Das Reichsgesetz, das Städtebünde schon 1356 als Verschwörungen verwarf. #### Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist konflikte/ewiger-landfriede-1495 · 7. August 1495 · belegt · 3 Quellen Volltext: https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/ewiger-landfriede-1495.md Am 7. August 1495 verbietet der Ewige Landfriede auf dem Wormser Reichstag die Fehde grundsätzlich und unbefristet. An ihre Stelle tritt das Gericht — samt einem neuen, einer Steuer und einem jährlichen Reichstag. Verweist auf: - [Augsburger Religionsfriede: Landesherr bestimmt das Bekenntnis](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-konfessionskriege/llms.txt#augsburger-religionsfriede-1555) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/augsburger-religionsfriede-1555.md) Begründung: Sechzig Jahre später muss derselbe Reichstag einen anderen Frieden aushandeln — diesmal zwischen Konfessionen. - [Der Westfälische Friede beendet den Dreißigjährigen Krieg](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-konfessionskriege/llms.txt#westfaelischer-friede-1648) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/westfaelischer-friede-1648.md) Begründung: Was hier im Reich gilt, wird dort für einen Erdteil versucht. - [Die Goldene Bulle legt fest, wer den König wählt](https://footnoted.net/de/politik/epoche/epoch-herrschaftsbindung/llms.txt#goldene-bulle-1356) (Bereich Politik) · [Volltext](https://footnoted.net/de/politik/eintrag/goldene-bulle-1356.md) Begründung: Schon die Goldene Bulle hatte die unrechte Fehde verboten, 139 Jahre bevor der Landfriede sie ganz untersagte. Hierher verwiesen von: - [Konzil von Charroux belegt Gewalt gegen Wehrlose mit dem Bann](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#konzil-von-charroux-989) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/konzil-von-charroux-989.md) Begründung: Fünf Jahrhunderte später verbietet das Reich die Fehde selbst, statt nur ihre Opfer zu schützen. - [Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#mainzer-reichslandfriede-1235) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/mainzer-reichslandfriede-1235.md) Begründung: 260 Jahre später wird die Fehde, die hier an ein Urteil gebunden wird, ganz verboten. - [Die Goldene Bulle legt fest, wer den König wählt](https://footnoted.net/de/politik/epoche/epoch-herrschaftsbindung/llms.txt#goldene-bulle-1356) (Bereich Politik) · [Volltext](https://footnoted.net/de/politik/eintrag/goldene-bulle-1356.md) Begründung: Ein späteres Reichsgesetz für dasselbe Reich, diesmal gegen die Fehde. - [Egerer Landfriede verbietet 1389 alle Städtebünde](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-fehde-und-landfriede/llms.txt#egerer-landfriede-1389) (in dieser Datei) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/egerer-landfriede-1389.md) Begründung: Gut hundert Jahre später verbot das Reich die Fehde ohne zeitliche Frist. - [Augsburger Religionsfriede: Landesherr bestimmt das Bekenntnis](https://footnoted.net/de/konflikte/epoche/epoch-konfessionskriege/llms.txt#augsburger-religionsfriede-1555) · [Volltext](https://footnoted.net/de/konflikte/eintrag/augsburger-religionsfriede-1555.md) Begründung: Sechzig Jahre zuvor verbot derselbe Reichstag die Fehde zwischen Einzelnen. 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