--- id: mainzer-reichslandfriede-1235 title: Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht date: '1235-08-15' datePrecision: day dateSources: - s1 - s4 summary: >- Im August 1235 erlässt Kaiser Friedrich II. in Mainz einen Landfrieden, erstmals auch auf Deutsch und ohne Frist. Die Fehde bleibt erlaubt, aber erst, wenn eine Klage vor Gericht nichts erbracht hat. themeId: theme-ende-der-fehde verification: verified sources: - key: s1 title: Mainzer Landfriede publisher: Wikipedia url: https://de.wikipedia.org/wiki/Mainzer_Landfriede accessedAt: '2026-09-28' - key: s2 title: Landfriede (Spätmittelalter) publisher: Historisches Lexikon Bayerns (Hendrik Baumbach) url: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landfriede_(Sp%C3%A4tmittelalter) accessedAt: '2026-09-28' - key: s3 title: >- Landfriede Friedrichs II. (Mainzer Reichslandfriede) 1235 — deutscher und lateinischer Text nach Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung, Nr. 58 publisher: Gerhard Köbler, Fontes (koeblergerhard.de) url: https://www.koeblergerhard.de/Fontes/LandfriedeFriedrichsII(MainzerReichslandfriede)1235.htm accessedAt: '2026-09-28' - key: s4 title: '15. August: Mainzer Reichslandfrieden' publisher: DAMALS – Das Magazin für Geschichte url: https://damals.de/artikel/15-august-mainzer-reichslandfrieden accessedAt: '2026-09-28' disputed: - claim: Tag des Erlasses positions: - value: 15. August 1235 source: s1 - value: 15. bis 21. August 1235 source: s3 resolution: >- Der lateinische Text nennt nur den Monat August; die Edition gibt deshalb eine Spanne an. Der 15. August ist deren erster Tag. provenance: origin: recherche createdBy: '/research (Musterlauf: konflikte)' reviewedBy: research reviewedAt: '2026-09-28' seeAlso: - id: ewiger-landfriede-1495 note: >- 260 Jahre später wird die Fehde, die hier an ein Urteil gebunden wird, ganz verboten. - id: konzil-von-charroux-989 note: Der kirchliche Gottesfriede, dem die weltlichen Landfrieden folgten. - area: politik id: goldene-bulle-1356 note: Zwischen Mainz und Worms verbietet die Goldene Bulle die unrechte Fehde. - id: cain-adomnain-birr-697 note: Auch dort stehen die, die keine Waffen tragen, unter besonderem Schutz. reviewNotes: verdict: empfohlen notes: >- Rolle im Musterlauf: dazwischen (größte Lücke im Bereich: konzil-von-charroux-989, 01.06.0989 → ewiger-landfriede-1495, 07.08.1495; 506 Jahre). Unabhängigkeit: s3 ist der Urkundentext selbst (Primärquelle, nach Zeumers Edition), s2 ein Fachlexikonartikel, s1 die Enzyklopädie, s4 ein Geschichtsmagazin. s4 und s2 ähneln sich in der Wertung („Höhepunkt“), weichen aber im Wortlaut und im Stoff ab (s4: Fehdebrief 1186, Hofrichter nach sizilischem Vorbild) — gezählt als zwei. Die „Höhepunkt“-Wertung steht nicht im Text. Die Adresse wissenschaft.de leitet auf damals.de um; zitiert ist das Ziel. Mittelalter-Lexikon antwortete mit HTTP 502 (Log). Glossar: Fehde, Landfriede. Kein Diagramm. --- Auf einem Hoftag in Mainz erließ Kaiser Friedrich II. im August 1235 einen Reichslandfrieden.[^s1][^s3] Wikipedia und das Geschichtsmagazin DAMALS nennen als Tag den 15. August.[^s1][^s4] Der lateinische Text selbst nennt nur den Monat, und die Quellensammlung von Karl Zeumer datiert ihn auf den 15. bis 21. August.[^s3] Er war die erste Kaiserurkunde, die nicht nur lateinisch, sondern auch mittelhochdeutsch abgefasst wurde.[^s1][^s4] Anders als die Landfrieden vor ihm galt er nicht für eine bestimmte Zahl von Jahren, sondern unbefristet.[^s1][^s4] Ein weltliches Gegenstück zum kirchlichen Gottesfrieden hatten zuvor schon Herrschaftsträger in Schwaben und Bayern und 1103 der König geschaffen.[^s2] Seit 1186 war eine Fehde mit einem Fehdebrief anzukündigen.[^s1] Der Mainzer Landfriede knüpfte sie nun an ein vorheriges richterliches Urteil.[^s2][^s4] Im deutschen Text heißt es, wer geschädigt werde, solle sich nicht selbst rächen, sondern zuerst bei seinem Richter klagen und die Klage zu Ende führen; ausgenommen war die Notwehr.[^s3] Erst wenn ihm dort nicht zu seinem Recht verholfen wurde, durfte er dem Gegner die Fehde ansagen, und zwar bei Tag; danach galten drei Tage Frieden.[^s3] Nach sizilischem Vorbild führte Friedrich II. einen ständigen Hofrichter ein.[^s4][^s1] An den Mainzer Landfrieden knüpften die Könige seit Rudolf von Habsburg an; am Ende dieser Reihe stand der Landfriede Ludwigs IV. von 1323.[^s2] Nach Wikipedia zählte er bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches zu dessen Grundgesetzen.[^s1] Das Fehderecht schränkte er erheblich ein; abgeschafft wurde es erst 260 Jahre später durch den Ewigen Landfrieden von 1495.[^s1] Ende der Datei: 4 Quellen.