--- id: haager-landkriegsordnung-1907 title: Die Haager Landkriegsordnung begrenzt die Mittel des Krieges date: '1907-10-18' datePrecision: day dateSources: - s1 - s2 summary: >- Am 18. Oktober 1907 nimmt die zweite Haager Friedenskonferenz das Abkommen über die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs an. Sein Kernsatz ist eine Schranke: Das Recht der Kriegführenden, den Gegner zu schädigen, ist nicht unbegrenzt. themeId: theme-grenzen-der-kriegfuehrung verification: verified sources: - key: s1 title: Laws and Customs of War on Land (Hague IV), 18 October 1907 publisher: Avalon Project, Yale Law School url: https://avalon.law.yale.edu/20th_century/hague04.asp accessedAt: '2026-09-15' - key: s2 title: 'Volltext: Haager Landkriegsordnung' publisher: 1000 Schlüsseldokumente zur deutschen Geschichte url: https://www.1000dokumente.de/Dokumente/Volltext:Haager_Landkriegsordnung accessedAt: '2026-09-15' - key: s3 title: 'Das DRK von den Anfängen bis heute: 1907' publisher: Deutsches Rotes Kreuz url: https://www.drk.de/das-drk/geschichte/das-drk-von-den-anfaengen-bis-heute/1882/1907/ accessedAt: '2026-09-15' - key: s4 title: Second Hague Peace Conference publisher: EBSCO Research Starters url: https://www.ebsco.com/research-starters/law/second-hague-peace-conference accessedAt: '2026-09-18' provenance: origin: recherche reviewedBy: recherche reviewedAt: '2026-09-15' seeAlso: - id: genfer-konvention-1864 note: Dort geht es um die Verwundeten, hier um die Mittel, die zu ihnen führen. - id: nuernberger-urteil-1946 note: >- Vierzig Jahre später wurde der Bruch dieser Regeln erstmals persönlich geahndet. --- Am 18. Oktober 1907 nahm die zweite Haager Friedenskonferenz das "Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs" an;[^s1][^s4] in Kraft trat es am 26. Januar 1910.[^s1] An der Konferenz, die das Abkommen beschloss, nahmen 44 Staaten teil[^s4], darunter Deutschland, die Vereinigten Staaten, Österreich-Ungarn, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und Russland.[^s2] Es baute auf dem Abkommen der ersten Konferenz von 1899 auf.[^s3] Artikel 22 der angehängten Ordnung: Das Recht der Kriegführenden, sich der Mittel zur Schädigung des Feindes zu bedienen, ist nicht unbegrenzt.[^s1] Artikel 23 nennt, was besonders verboten ist — darunter Gift, meuchlerische Tötung, der Angriff auf einen Gegner, der sich ergeben hat, die Erklärung, es werde kein Pardon gegeben, Waffen, die überflüssige Leiden verursachen, und der Missbrauch der Parlamentärflagge.[^s1] Geregelt sind außerdem der Status von Kriegsgefangenen und das Verhalten in besetztem Gebiet.[^s1] Gefangene sind menschlich zu behandeln und behalten ihr persönliches Eigentum außer Waffen, Pferden und Schriftstücken militärischen Inhalts.[^s2] Artikel 46 schützt Leben, Privateigentum und religiöse Überzeugungen; Artikel 47 verbietet die Plünderung ausdrücklich.[^s1] Dazu kommt ein Satz der Präambel: Für Fälle, die die Ordnung nicht regelt, bleiben Bevölkerung und Kriegführende unter dem Schutz der Grundsätze des Völkerrechts, wie sie sich aus den Gebräuchen gesitteter Völker, den Gesetzen der Menschlichkeit und den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben.[^s1] Zusammen mit den Genfer Abkommen bildet die Haager Landkriegsordnung seither eine der tragenden Säulen des humanitären Völkerrechts.[^s3] Ende der Datei: 4 Quellen.