--- id: augsburger-religionsfriede-1555 title: 'Augsburger Religionsfriede: Landesherr bestimmt das Bekenntnis' date: '1555-09-25' datePrecision: day dateSources: - s2 - s3 summary: >- Am 25. September 1555 legen Kaiser und Reichsstände den konfessionellen Streit im Reich rechtlich bei. Die Entscheidung über das Bekenntnis übertragen sie dem Landesherrn und binden die Untertanen daran. themeId: theme-friedenskongress verification: verified sources: - key: s1 title: Peace of Augsburg publisher: Encyclopaedia Britannica url: https://www.britannica.com/event/Peace-of-Augsburg accessedAt: '2026-09-16' - key: s2 title: Augsburger Reichs- und Religionsfrieden publisher: Wikipedia url: https://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Reichs-_und_Religionsfrieden accessedAt: '2026-09-16' - key: s3 title: 'Schlaglicht 1555: der Erste Religionsfrieden' publisher: Bundeszentrale für politische Bildung url: https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/reformation/235579/schlaglicht-1555-der-erste-religionsfrieden/ accessedAt: '2026-09-16' provenance: origin: recherche createdBy: /research (Musterlauf, zweiter Anlauf) reviewedBy: recherche reviewedAt: '2026-09-16' seeAlso: - id: ewiger-landfriede-1495 note: >- Sechzig Jahre zuvor verbot derselbe Reichstag die Fehde zwischen Einzelnen. - id: westfaelischer-friede-1648 note: >- Dreiundneunzig Jahre später wird dieselbe Formel wiederholt — diesmal einschließlich der Reformierten. - area: religion id: luther-95-thesen-1517 note: Die Vorgeschichte des Friedens beginnt mit Luthers Kritik am Ablass von 1517. --- Am 25. September 1555 schlossen Ferdinand I. — in Vertretung seines Bruders, Kaiser Karls V. — und die Reichsstände auf dem Augsburger Reichstag einen Frieden, der den konfessionellen Streit im Heiligen Römischen Reich rechtlich beilegte.[^s1][^s2] Der Grundsatz, der später als cuius regio, eius religio zusammengefasst wurde, übertrug die Entscheidung über das Bekenntnis dem Landesherrn und band die Untertanen daran.[^s1][^s2] Anerkannt wurden nur zwei Bekenntnisse: das katholische und das der Augsburger Konfession, also das lutherische.[^s1][^s2] Die Täufer waren ausdrücklich ausgeschlossen; ob sich Reformierte auf den Frieden berufen konnten, blieb ungeklärt.[^s2][^s3] Wer dem Bekenntnis seines Landesherrn nicht folgen wollte, durfte auswandern und sein Eigentum verkaufen — das ius emigrandi.[^s1][^s2] Der geistliche Vorbehalt verlangte zudem, dass ein katholischer Kirchenfürst, der zum Protestantismus übertrat, Amt und Besitz an einen katholischen Nachfolger abgeben musste.[^s2] Diese Klausel setzte Ferdinand allein durch — die protestantischen Stände stimmten ihr nicht zu.[^s3] Der Friede war die erste dauerhafte, reichsweite Rechtsgrundlage für das Nebeneinander von Katholiken und Lutheranern.[^s2] Er hielt mehr als fünfzig Jahre und verhinderte in dieser Zeit größere innere Konflikte im Reich.[^s1] Gerechnet bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges 1618 sind es reichlich sechs Jahrzehnte.[^s2] Seine Sonder- und Ausnahmeregelungen vergrößerten das Konfliktpotenzial, das 1618 in den Dreißigjährigen Krieg mündete.[^s2] Ende der Datei: 3 Quellen.