--- id: mica-anwendbar-2024 title: Die EU-Verordnung über Kryptowerte wird vollständig anwendbar date: '2024-12-30' datePrecision: day dateSources: - s2 - s3 summary: >- Seit dem 30. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/1114 in vollem Umfang. Wer in der Union Dienstleistungen rund um Kryptowerte anbietet, braucht seither eine Zulassung — ein halbes Jahr zuvor galt das bereits für Stablecoins. themeId: theme-regulierter-zugang verification: verified sources: - key: s1 title: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, Artikel 149 (EUR-Lex) publisher: Europäische Union url: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1114 accessedAt: '2026-09-20' - key: s2 title: Markets in Crypto-Assets publisher: Wikipedia url: https://en.wikipedia.org/wiki/Markets_in_Crypto-Assets accessedAt: '2026-09-20' - key: s3 title: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) — ESMA publisher: Europäische Union url: https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica accessedAt: '2026-09-20' - key: s4 title: Neue Spielregeln für einen neuen Markt publisher: BaFin url: >- https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/fa_bj_0701_MiCAR.html accessedAt: '2026-09-21' provenance: origin: recherche reviewedBy: research reviewedAt: '2026-09-20' seeAlso: - id: spot-bitcoin-etf-2024 note: >- Elf Monate zuvor die andere Antwort: Zugang über ein bestehendes Wertpapier. - area: medien id: emfa-anwendbar-2025 note: 'Dasselbe Muster: Geltungsbeginn lange nach dem Inkrafttreten.' --- Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte trägt das Datum des 31. Mai 2023; das Europäische Parlament hatte sie am 20. April 2023 angenommen.[^s1][^s2] Anwendbar wurde sie erst deutlich später und in zwei Stufen.[^s1] Ihr Artikel 149 bestimmt, dass sie ab dem 30. Dezember 2024 gilt, abweichend davon die Titel III und IV bereits ab dem 30. Juni 2024.[^s1] Hinter dieser Aufteilung stehen zwei verschiedene Gegenstände: Die frühere Stufe betrifft wertreferenzierte Token und E-Geld-Token, die spätere alle übrigen Kryptowerte und die Dienstleister.[^s2][^s4] In Deutschland beaufsichtigt die BaFin die Emittenten der beiden früheren Kategorien seit dem 30. Juni 2024.[^s4] In Kraft tritt die Verordnung nach Artikel 149 am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt — rund achtzehn Monate vor dem Tag, an dem sie vollständig gilt.[^s1] Dieselbe Vorschrift zählt in ihrem vierten Absatz mehrere Dutzend Einzelbestimmungen auf, die schon ab dem 29. Juni 2023 anzuwenden sind.[^s1] Was in dieser Zeit zu tun war, beschreibt die ESMA: eine erhebliche Zahl von Maßnahmen der Stufen zwei und drei, zu erarbeiten vor dem Geltungsbeginn und je nach Mandat binnen zwölf bis achtzehn Monaten.[^s3] Und auch der Stichtag selbst wirkte nicht sofort: Wer vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht Dienstleistungen erbrachte, durfte das bis zum Ende der jeweiligen Übergangsfrist fortsetzen, längstens bis zum 1. Juli 2026.[^s3] Ende der Datei: 4 Quellen.