--- id: russmedia-eugh-2025 title: 'Russmedia: Marktplätze verantworten Daten in Nutzeranzeigen' date: '2025-12-02' datePrecision: day dateSources: - s2 - s4 summary: >- Der EuGH entschied am 2. Dezember 2025, dass Online-Marktplätze für personenbezogene Daten in Anzeigen ihrer Nutzer verantwortlich sind. Anzeigen mit sensiblen Daten müssen sie vor der Veröffentlichung prüfen. themeId: theme-datenschutzrecht-der-eu seeAlso: - area: internet id: dsa-anwendbar-2024 note: >- Das Haftungsprivileg, das der DSA fortführt, schützt nach dem Urteil nicht vor Pflichten aus der DSGVO. - id: schufa-scoring-eugh-2023 note: >- Auch dort legte der EuGH die DSGVO so aus, dass sie ein ganzes Geschäftsmodell betrifft. - id: dsgvo-anwendbar-2018 note: Die Verordnung, deren Begriff des Verantwortlichen das Urteil auslegt. verification: verified sources: - key: s1 title: CJEU Case C-492/23 publisher: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) url: https://fra.europa.eu/en/caselaw-reference/cjeu-case-c-49223 accessedAt: '2026-10-25' - key: s2 title: >- EuGH-Urteil in der Rechtssache Russmedia: Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern publisher: Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit url: https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Pressemitteilungen/2025/251202_PM_EuGH_Urteil_in_der_Rechtssache_Russmedia_Weichenstellung_fuer_die_Verantwortlichkeit_von_Hosting_Anbietern.pdf accessedAt: '2026-10-25' - key: s3 title: >- EuGH verneint Provider-Privileg für Verarbeitung personenbezogener Daten: Online-Marktplätze sollen Uploads filtern publisher: Legal Tribune Online url: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c49223-russmedia-kein-provider-privileg-verarbeitung-personenbezogene-daten accessedAt: '2026-10-25' - key: s4 title: >- Die Russmedia-Entscheidung des EuGH erweitert die Pflichten von Plattformbetreibern unter der DSGVO publisher: Greenberg Traurig url: https://www.gtlaw.com/de/insights/2026/2/cjeus-russmedia-decision-expands-platform-controller-duties-under-gdpr accessedAt: '2026-10-25' provenance: origin: recherche model: beschaffer:sonnet createdBy: '/research (Musterlauf: datenschutz)' reviewedBy: research reviewedAt: '2026-10-25' --- Am 2. Dezember 2025 verkündete der Gerichtshof der Europäischen Union sein Urteil in der Rechtssache C-492/23, Russmedia.[^s2][^s4] Es erging in der Großen Kammer.[^s1][^s4] Im Jahr 2018 hatte eine unbekannte Person auf dem rumänischen Online-Marktplatz von Russmedia eine Anzeige geschaltet, die eine Frau mit ihren echten Fotos und ihrer Telefonnummer als Anbieterin sexueller Dienstleistungen darstellte.[^s4][^s3] Russmedia entfernte die Anzeige etwa eine Stunde nach dem Hinweis der Frau; zu diesem Zeitpunkt war sie bereits auf mehrere fremde Websites kopiert worden.[^s4] Ein rumänisches Rechtsmittelgericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH unter anderem die Frage vor, wie sich Datenschutz und Haftungsprivileg der Anbieter zueinander verhalten.[^s3] Der Gerichtshof sieht den Betreiber eines Online-Marktplatzes als Verantwortlichen im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten in den Anzeigen auf seiner Plattform, auch wenn er von ihrer Rechtswidrigkeit nichts wusste.[^s1][^s4] Plattform und Nutzer sind danach gemeinsam Verantwortliche.[^s4] Vor der Veröffentlichung muss der Betreiber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen Anzeigen erkennen, die sensible Daten enthalten.[^s1] Er muss prüfen, ob der Inserent selbst die Person ist, deren sensible Daten in der Anzeige stehen.[^s1] Ist er es nicht, muss der Betreiber die Anzeige ablehnen, es sei denn, die Person hat ausdrücklich eingewilligt oder eine andere Ausnahme der DSGVO greift.[^s1] Außerdem muss er Sicherheitsmaßnahmen treffen, damit solche Anzeigen nicht kopiert und auf anderen Websites rechtswidrig veröffentlicht werden.[^s1] Die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie, die im Digital Services Act fortgeführt werden, schließen eine Verantwortlichkeit nach der DSGVO nicht aus.[^s2][^s3] Der Gerichtshof entschied damit gegen die Schlussanträge des Generalanwalts.[^s2] Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Berlin nannten das Urteil eine Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern.[^s2] Maximilian Wagner hält die Begründung zum Verhältnis von Datenschutz und Provider-Privileg für rechtsdogmatisch kaum nachvollziehbar.[^s3] Nach Wagner und nach Greenberg Traurig müssen Plattformen Datenschutzverstöße nun vorbeugend verhindern, während sie auf andere rechtswidrige Inhalte weiter erst nach einer Meldung reagieren müssen.[^s3][^s4] Ende der Datei: 4 Quellen.