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  "id": "russmedia-eugh-2025",
  "title": "Russmedia: Marktplätze verantworten Daten in Nutzeranzeigen",
  "date": "2025-12-02",
  "summary": "Der EuGH entschied am 2. Dezember 2025, dass Online-Marktplätze für personenbezogene Daten in Anzeigen ihrer Nutzer verantwortlich sind. Anzeigen mit sensiblen Daten müssen sie vor der Veröffentlichung prüfen.",
  "body": "Am 2. Dezember 2025 verkündete der Gerichtshof der Europäischen Union sein Urteil in der Rechtssache C-492/23, Russmedia.[^s2][^s4] Es erging in der Großen Kammer.[^s1][^s4] Im Jahr 2018 hatte eine unbekannte Person auf dem rumänischen Online-Marktplatz von Russmedia eine Anzeige geschaltet, die eine Frau mit ihren echten Fotos und ihrer Telefonnummer als Anbieterin sexueller Dienstleistungen darstellte.[^s4][^s3] Russmedia entfernte die Anzeige etwa eine Stunde nach dem Hinweis der Frau; zu diesem Zeitpunkt war sie bereits auf mehrere fremde Websites kopiert worden.[^s4] Ein rumänisches Rechtsmittelgericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH unter anderem die Frage vor, wie sich Datenschutz und Haftungsprivileg der Anbieter zueinander verhalten.[^s3]\n\nDer Gerichtshof sieht den Betreiber eines Online-Marktplatzes als Verantwortlichen im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten in den Anzeigen auf seiner Plattform, auch wenn er von ihrer Rechtswidrigkeit nichts wusste.[^s1][^s4] Plattform und Nutzer sind danach gemeinsam Verantwortliche.[^s4] Vor der Veröffentlichung muss der Betreiber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen Anzeigen erkennen, die sensible Daten enthalten.[^s1] Er muss prüfen, ob der Inserent selbst die Person ist, deren sensible Daten in der Anzeige stehen.[^s1] Ist er es nicht, muss der Betreiber die Anzeige ablehnen, es sei denn, die Person hat ausdrücklich eingewilligt oder eine andere Ausnahme der DSGVO greift.[^s1] Außerdem muss er Sicherheitsmaßnahmen treffen, damit solche Anzeigen nicht kopiert und auf anderen Websites rechtswidrig veröffentlicht werden.[^s1] Die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie, die im Digital Services Act fortgeführt werden, schließen eine Verantwortlichkeit nach der DSGVO nicht aus.[^s2][^s3] Der Gerichtshof entschied damit gegen die Schlussanträge des Generalanwalts.[^s2]\n\nDie Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Berlin nannten das Urteil eine Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern.[^s2] Maximilian Wagner hält die Begründung zum Verhältnis von Datenschutz und Provider-Privileg für rechtsdogmatisch kaum nachvollziehbar.[^s3] Nach Wagner und nach Greenberg Traurig müssen Plattformen Datenschutzverstöße nun vorbeugend verhindern, während sie auf andere rechtswidrige Inhalte weiter erst nach einer Meldung reagieren müssen.[^s3][^s4]",
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      "title": "EuGH-Urteil in der Rechtssache Russmedia: Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern",
      "publisher": "Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit",
      "url": "https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Pressemitteilungen/2025/251202_PM_EuGH_Urteil_in_der_Rechtssache_Russmedia_Weichenstellung_fuer_die_Verantwortlichkeit_von_Hosting_Anbietern.pdf",
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      "title": "EuGH verneint Provider-Privileg für Verarbeitung personenbezogener Daten: Online-Marktplätze sollen Uploads filtern",
      "publisher": "Legal Tribune Online",
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      "title": "Die Russmedia-Entscheidung des EuGH erweitert die Pflichten von Plattformbetreibern unter der DSGVO",
      "publisher": "Greenberg Traurig",
      "url": "https://www.gtlaw.com/de/insights/2026/2/cjeus-russmedia-decision-expands-platform-controller-duties-under-gdpr",
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      "note": "Das Haftungsprivileg, das der DSA fortführt, schützt nach dem Urteil nicht vor Pflichten aus der DSGVO."
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