--- id: preussische-schulpflicht-1717 title: >- Friedrich Wilhelm I. verordnet 1717 die Schulpflicht, doch sie gilt nur auf den königlichen Gütern date: '1717-09-28' summary: >- 1717 verpflichtete Friedrich Wilhelm I. die Eltern in Preußen, ihre Kinder von fünf bis zwölf Jahren zur Schule zu schicken. Das Edikt galt nur auf den königlichen Domänen und scheiterte an fehlenden Schulen und Lehrern; erst 1763 folgte eine Regelung für ganz Preußen. themeId: theme-schulpflicht verification: verified sources: - key: s1 title: >- 28. Oktober 1717: Einführung der Allgemeinen Schulpflicht durch den Soldatenkönig stößt auf Widerstand publisher: rbb Preußen-Chronik url: https://www.preussenchronik.de/episode_jsp/key=chronologie_002390.html accessedAt: '2026-09-29' - key: s2 title: Schulpflicht in Deutschland – was heißt das eigentlich? publisher: Das Deutsche Schulportal (Robert Bosch Stiftung) url: https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/schulpflicht-was-genau-bedeutet-das-eigentlich/ accessedAt: '2026-10-03' - key: s3 title: >- Schule für alle – Vor 300 Jahren führte Friedrich Wilhelm I. die Schulpflicht ein publisher: Erzbistum Berlin (KNA) url: https://www.erzbistumberlin.de/medien/schlaglichter/schlaglicht/news-title/schule-fuer-allevor-300-jahren-fuehrte-friedrich-wilhelm-i-die-schulpflicht-ein/ accessedAt: '2026-09-29' - key: s4 title: >- Friedrich der Große, Königlich-Preußisches General-Land-Schul-Reglement (1763) publisher: >- German History in Documents and Images (Deutsches Historisches Institut Washington) url: https://germanhistorydocs.org/de/das-heilige-roemische-reich-1648-1815/friedrich-der-grosse-koeniglich-preussisches-general-land-schul-reglement-1763 accessedAt: '2026-09-29' - key: s5 title: Gute Christen und kluge Untertanen publisher: Helmut Caspar url: http://helmutcaspar.de/aktuelles17/blnpdm17/schul.htm accessedAt: '2026-09-29' disputed: - claim: Tag des Schulpflicht-Edikts positions: - value: 28. Oktober 1717 source: s1 - value: 28. September 1717 source: s2 resolution: >- 28. September 1717: so auch s3 und s5, der den Edikttext zitiert. Die rbb-Preußen-Chronik steht mit dem 28. Oktober allein. provenance: origin: recherche createdBy: '/research (Musterlauf: bildung)' reviewedBy: research reviewedAt: '2026-09-29' datePrecision: day dateSources: - s2 - s3 seeAlso: - id: pisa-2022-ergebnisse-2023 note: >- Wie weit die Pflicht zur Schule trägt, misst PISA seit 2000; Deutschland fiel 2022 auf seinen tiefsten Stand. --- 1717 verordnete der preußische König Friedrich Wilhelm I. die allgemeine Schulpflicht.[^s1][^s2] Datiert ist das Edikt auf den 28. September 1717;[^s2][^s3][^s5] die rbb-Preußen-Chronik nennt den 28. Oktober.[^s1] Eltern sollten ihre Kinder von fünf bis zwölf Jahren zur Schule schicken, Jungen wie Mädchen.[^s2][^s3] Wo es Schulen gab, galt das im Winter täglich und im Sommer ein- oder zweimal in der Woche; wer sich widersetzte, dem drohte eine Strafe.[^s2] Das Schulgeld betrug zwei Dreier in der Woche, und wo die Eltern es nicht aufbringen konnten, sollte es aus dem Almosen des Ortes bezahlt werden.[^s1] Das Edikt galt allerdings nur für die königlichen Domänen; den adligen Gutsbesitzern konnte der König ein ähnliches Vorgehen nur nahelegen.[^s1][^s3] Es fehlten ausreichend Schulgebäude und ausgebildete Lehrkräfte, und so blieb das Edikt zunächst ohne die erhoffte Wirkung.[^s2] Nach der Preußen-Chronik gab es am Ende seiner Regierung, 1740, statt der 320 Dorfschulen von 1717 schon 1480.[^s1] Preußen war nicht der erste Staat mit einer solchen Regel: Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken hatte 1592 die Schulpflicht für Mädchen und Jungen eingeführt.[^s3] Friedrich II. unternahm mit dem General-Land-Schul-Reglement, datiert Berlin, den 12. August 1763, einen neuen Anlauf.[^s4][^s3] Es verlangte, alle Kinder spätestens vom fünften Lebensjahr an zur Schule zu schicken und dort bis ins dreizehnte und vierzehnte Jahr zu halten.[^s4] Nach dem Deutschen Schulportal war die Schulpflicht damit erst an einen festen Lehrplan und ausgebildete Lehrer gebunden.[^s2] Durchgreifenden Erfolg hatte nach der KNA auch dieser Versuch nicht.[^s3] Das Allgemeine Landrecht von 1794 fasste den Anspruch schließlich in die Formel: „Die Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staates.“[^s3] Ende der Datei: 5 Quellen.